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Die folgende Liste enthält alle in der Agenda 21 enthaltenen konkreten Hinweise zur Nutzung der Medien im Agenda-Prozeß (Quelle: Agenda21)
Kapitel
Einbeziehen der Medien - wo und wie?
Kap. 5 Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
5.13 Die Ergebnisse von Forschungsarbeiten, die sich mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung befassen, sollen im Rahmen von Fachberichten und wissenschaftlichen Zeitschriften, durch die Medien, auf Workshops, innerhalb von Foren oder auf anderem Wege weitergegeben werden; so kann diese Information von Entscheidungsträgern auf allen Ebenen genutzt werden und das öffentliche Bewußtsein vermehrt schärfen.
Kap. 6 Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit
6.34 Mit entsprechender Unterstützung der nationalen Regierungen und internationaler Organisationen sollen die Kommunen dazu angehalten werden, wirksame Maßnahmen zur Einleitung bzw. Intensivierung folgender Maßnahmen zu ergreifen:

iii. Gewährleistung der Ein- bzw. Weiterführung der öffentlichen Gesundheitserziehung in Schulen, am Arbeitsplatz, in den Massenmedien usw.;
Kap. 7 Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
7.23 Mit entsprechender internationaler Unterstützung sollen die Entwicklungsländer die gezielte Aus- und Fortbildung eines festen Bestands an Fachleuten für Stadtplanung und Städtebau, Verwaltungsfachleuten und anderen wichtigen Berufsgruppen erwägen, die mit der Frage einer umweltverträglichen Stadtentwicklung und Ausdehnung der Städte gut umzugehen wissen und mit der erforderlichen Fachkompetenz ausgestattet sind, um die innovativen Erfahrungen anderer Städte analysieren und entsprechend adaptieren zu können. Zu diesem Zweck soll das gesamte Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten - von der formalen Ausbildung bis zum Einsatz der Massenmedien - wie auch die Alternative des "learning by doing", des praxisorientierten Lernens, herangezogen werden.

7.54 Zur Erhöhung der Fachkompetenz der Beschäftigten und der Institutionen des Energieversorgungs- und Verkehrssektors sollen alle Länder nach Möglichkeit folgende Maßnahmen einleiten:

(b)die Schärfung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Umweltfolgen des Verkehrs- und Reiseverhaltens im Rahmen von Medienkampagnen sowie durch Unterstützung von nichtstaatlichen und kommunalen Initiativen, die nicht motorisierte Arten der Fortbewegung, Fahrgemeinschaften und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fördern;

7.60 Um die Entstehung einer "Sicherheitskultur" in allen Ländern, vor allem den besonders stark gefährdeten, zu fördern, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

(b) die Durchführung von Aufklärungskampagnen auf nationaler und lokaler Ebene unter Heranziehung aller verfügbaren Medien, die Umsetzung der obengenannten Erkenntnisse in leicht verständliche, für die allgemeine Öffentlichkeit und unmittelbar gefährdete Bevölkerungsgruppen bestimmte Informationen;

Kap. 8 Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung
8.11 In Zusammenarbeit mit nationalen Institutionen und Gruppen, den Medien und der internationalen Staatengemeinschaft sollen die Länder der breiten Öffentlichkeit sowie Fachkreisen verstärkt die Bedeutung einer integrierten Betrachtung von Umwelt und Entwicklung bewußt machen und Strukturen zur Erleichterung eines direkten Informations- und Meinungsaustauschs mit der Öffentlichkeit schaffen.Dabei soll der Hervorhebung der Verantwortung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und des Beitrags, den sie zu leisten vermögen, Vorrang eingeräumt werden.

 

Kap. 12 Bewirtschaftung empfindlicher Ökosysteme: Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren
12.43 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen in den betroffenen Ländern unter Heranziehung der vorhandenen Massenmedien, der Bildungsinfrastruktur sowie neugeschaffener oder ausgebauter Beratungsdienste großangelegte und flächendeckende Motivations-/Ausbildungskampagnen für die Desertifikationsbekämpfung einleiten. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die Bevölkerung Zugang zu Informationen über Wüstenbildung und Dürren und zu nationalen Aktionsplänen zur Bekämpfung der Desertifikation hat.

12.62 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

a) im öffentlichen Erziehungswesen tätige Institutionen unterstützen und/oder stärken, darunter auch die örtlichen Medien, Schulen und Bürgergruppen;
Kap. 14 Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung
14.42 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung der einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen

b) auf allen Ebenen die Diskussion über Politik-, Entwicklungs- und Umweltfragen in bezug auf die landwirtschaftliche Bodennutzung und die Bodenwirtschaft durch Medienprogramme, Tagungen und Seminare anregen.
Kap. 24 Globaler Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung
24.3 Die Regierungen sollen folgende konkrete Schritte unternehmen:

i) Programme zur Ausräumung hartnäckiger negativer Vorstellungen, Klischees, Einstellungen und Vorurteile in bezug auf Frauen durch Herbeiführung eines Wandels in den Sozialisationsmustern, in den Medien, in der Werbung sowie im formalen und nonformalen Bildungswesen.

 

Kap. 36 Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung
36.7 Ausgehend von den Gegebenheiten des jeweiligen Landes könnte die Unterstützung der umwelt- und entwicklungsbezogenen Aktivitäten im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung und Bewußtseinsbildung gegebenenfalls durch folgende Maßnahmen verstärkt werden:

h) die Erleichterung der kostengünstigen oder kostenlosen Nutzung von Massenmedien für Bildungszwecke;

36.10 In der Erkenntnis, daß die einzelnen Länder sowie die regionalen und internationalen Organisationen eigene Prioritäten und einen eigenen Zeitplan für die Umsetzung nach Maßgabe der jeweiligen Bedürfnisse, politischen Vorgaben und Programme festlegen, werden folgende Ziele vorgeschlagen:

e) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen eine kooperative Beziehung zu den Medien, populären Theatergruppen sowie der Unterhaltungs- und der Werbebranche pflegen, indem sie im Rahmen von Gesprächen deren Erfahrungen mit der Beeinflussung von öffentlichen Verhaltens- und Verbrauchsmustern zu ergründen versuchen und von deren Methoden umfassenden Gebrauch machen.
Diese Zusammenarbeit würde auch der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umweltdiskussion Auftrieb geben. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) soll den Medien kindgerechtes Material als pädagogisches Werkzeug zur Verfügung stellen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der außerschulischen öffentlichen Aufklärung und der schulischen Lehrplangestaltung auf Primarschulebene sicherstellen. UNESCO, UNEP und die Universitäten sollen zur Bereicherung berufsvorbereitender Unterrichtsprogramme für Journalisten über Umwelt- und Entwicklungsthemen beitragen;

i) die Länder und das System der Vereinten Nationen sollen die Interaktion mit eingeborenen Bevölkerungsgruppen verstärken und diese gegebenenfalls in die Bewirtschaftung, Planung und Entwicklung ihrer örtlichen Umwelt einbeziehen. Außerdem sollen sie insbesondere in ländlichen Gebieten die Verbreitung des traditionellen und des durch soziales Lernen erworbenen Wissens in einer den örtlichen Sitten und Gebräuchen entsprechenden Form fördern, gegebenenfalls auch unter Heranziehung elektronischer Medien;

 
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